§ 1 Allgemeine Lagerordnung

  1. Diese Ordnung ist von allen Mitglieder einzuhalten und steht über jeder Bannerordnung.
  2. Vereinsmitglieder lagern nur im Namen des Vereins, wenn das Lager vom Vorstand
    angemeldet wurde. Nicht vom Vorstand angemeldete Lager dürfen keinerlei
    Vereinsbanner präsentieren.
  3. Wenn vom Vorstand nicht anders beschlossen, trägt jeder Teilnehmer seine von ihm
    verursachte Kosten selbst (bedeutet z.B. Kostenumlage auf alle, die im Lager am
    gemeinsamen Essen teilnehmen; Fahrt-, Material- und Eintrittskosten).
  4. Minderjährige Teilnehmer dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberichtigten im
    Lager übernachten (22.00 – 06.00 Uhr).
  5. Verhält sich ein Vereinsmitglied in einer Art und Weise, die dem Ansehen des Vereins
    schadet (z.B. übermäßiger Alkoholkonsum, Drogenkonsum, gewalttätiges Verhalten),
    kann er mit sofortiger Wirkung des Lagers verwiesen werden.
  6. Einzelne Bannerabteilungen können sich nicht als eigenständiger Verein präsentieren.
  7. Lagernde, Tagesgäste und Gäste müssen zum Markt passendes Gewand, Geschirr
    und Ausrüstung für den Aufenthalt im Lager mitbringen (Leihgaben des Vereins
    können ein paar Tage vor dem Markt nach Absprache ausgegeben werden).
  8. Neuzeitliche Gegenstände sind während des Markttreibens sowie 30 Minuten davor
    und danach nicht öffentlich im Lager zu benutzen (Handy, PET-Flaschen, etc.).
  9. Das Rauchen ist während des Markttreibens im Lager verboten.
  10. Eine halbe Stunde vor Marktbeginn treffen sich alle Lageristen und Tagesgäste im
    Lager. Die Einteilung der Dienste erfolgt freiwillig oder per Zufall.
    Zu den Lagerdiensten gehören:
    1. Feuerschale und Feuer beaufsichtigen und am Laufen halten.
    2. Wasser holen und Abwasser wegbringen.
    3. Feuerholz holen und hacken.
    4. Lagerbeleuchtung anzünden und am Laufen halten.
    5. Müll und Asche entsorgen.
    6. Markt- und sonstige Aufgaben.
  11. Die Lagerteilnehmer und Tagesgäste verpflichten sich an mindestens einer Aufund/
    oder Abbauaufgabe teilzunehmen.
  12. Die Lagerverantwortlichen legen die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lager fest.
    Dies beinhaltet auch eine mögliche Kaution dessen Höhe die Lagerverantwortlichen
    in Abstimmung mit dem Vorstand festlegen.
  13. Einzelabsprachen mit der Lagerorga / Lagerverantwortlichen sind möglich.