§ 1 Grundsatz
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen aller Vereinsmitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge (Jahresbeiträge)
Volljährige aktive Mitglieder | 25,00 € |
Volljährige Fördermitglieder | 15,00 € |
Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten und Auszubildende bis 18 Jahre (Jugendliche Mitglieder) | 10,00 € |
Familie (2 Erwachsene + 1 Kind) | 50,00 € |
jedes weitere Kind | +5,00 € |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Mitglieder, die keine Emailadresse angeben, haben eine Portopauschale von 10,00 € pro Jahr zu entrichten.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beiträgen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01. Februar eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro berechnet.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 20,00 Euro pro Mahnung erhoben.
- Es wird bei Eintritt in den Verein eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € pro Person erhoben.
§ 4 Vereinskonto
Bank: | Sparkasse Hildesheim |
IBAN: | DE03 259501300034737695 |
BIC: | NOLADE21HIK |
Gläubiger-Identifikationsnummer: | DE97VBV00001525682 |
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.