Beitragsordnung

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§ 1 Grundsatz

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen aller Vereinsmitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge (Jahresbeiträge)

Volljährige aktive Mitglieder 25,00 €
Volljährige Fördermitglieder 15,00 €
 Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten und Auszubildende bis 18 Jahre (Jugendliche Mitglieder) 10,00 €
Familie (2 Erwachsene + 1 Kind) 50,00 €
jedes weitere Kind +5,00 €

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Mitglieder, die keine Emailadresse angeben, haben eine Portopauschale von 10,00 € pro Jahr zu entrichten.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beiträgen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01. Februar eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  5. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro berechnet.
  6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 20,00 Euro pro Mahnung erhoben.
  7. Es wird bei Eintritt in den Verein eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € pro Person erhoben.

§ 4 Vereinskonto

Bank: Sparkasse Hildesheim
IBAN: DE03 259501300034737695
BIC: NOLADE21HIK
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE97VBV00001525682

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

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